Naturschutz


Die steirische Naturschutzförderung ist an strenge Auflagen gebunden:

Biotoptafel
Verpflichtende Kennzeichnung der bewirtschafteten Naturschutzflächen
  • wir mähen unsere Streuobstwiesen nicht vor Anfang Juni
  • wir trocknen das Mähgut an Ort und Stelle 
  • auch die 2. Mahd erfolgt sehr spät
  • wir verwenden keine chemischen Pflanzenschutzmittel und Dünger
  • Totholz wird weitestgehend belassen
  • dadurch fördern wir die Artenvielfalt
  • und das natürliche biologische Gleichgewicht wird aufrecht erhalten
  • daher dürfen wir die Flächen als BIOTOP kennzeichnen