Die steirische Naturschutzförderung ist an strenge Auflagen gebunden:
- wir mähen unsere Streuobstwiesen nicht vor Anfang Juni
- wir trocknen das Mähgut an Ort und Stelle
- auch die 2. Mahd erfolgt sehr spät
- wir verwenden keine chemischen Pflanzenschutzmittel und Dünger
- Totholz wird weitestgehend belassen
- dadurch fördern wir die Artenvielfalt
- und das natürliche biologische Gleichgewicht wird aufrecht erhalten
- daher dürfen wir die Flächen als BIOTOP kennzeichnen